Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Vernichtung von Unkraut auf Gehwegen, Terrassen und Garagenzufahrten ist nicht erlaubt. Das Verbot gilt auch für Mittel, die im Handel frei erhältlich sind oder für Produkte, die als biologisch abbaubar gelten. Ebenfalls ist die Anwendung von Salz und Essig unzulässig. Die Wirkstoffe können bei Regen von befestigten oder versiegelten Flächen über die Kanalisation ins Grund- und Oberflächenwasser gelangen und Menschen und Tiere in ihrer Gesundheit beeinträchtigen.
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) wies darauf hin, dass die so genannten Herbizide nur auf Flächen verwendet werden dürfen, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Quelle: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie