KGV Kleiner Palmengarten e.V.
Informationen

Ruhezeiten


Die Ruhezeiten der Leipziger Polizeiverordnung sind einzuhalten. Lärmerzeugende Haus- bzw. Gartenarbeiten (mit motorbetriebenen Geräten) dürfen nur in folgenden Zeiten durchgeführt werden:


Werktags von 7 - 13 Uhr und von 15 - 20 Uhr.


Ausserdem dürfen Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler in der Zeit von 07 - 09 Uhr, 13 - 15 Uhr und 17 - 20 Uhr nicht benutzt werden.


Anwendung von Pflanzenschutzmitteln


Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Vernichtung von Unkraut auf Gehwegen, Terrassen und Garagenzufahrten ist nicht erlaubt. Das Verbot gilt auch für Mittel, die im Handel frei erhältlich sind oder für Produkte, die als biologisch abbaubar gelten. Ebenfalls ist die Anwendung von Salz und Essig unzulässig. Die Wirkstoffe können bei Regen von befestigten oder versiegelten Flächen über die Kanalisation ins Grund- und Oberflächenwasser gelangen und Menschen und Tiere in ihrer Gesundheit beeinträchtigen.

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) wies darauf hin, dass die so genannten Herbizide nur auf Flächen verwendet werden dürfen, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.

Quelle: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie


Anbaufläche


Als Faustregel für die Nutzung der Gartenfläche im Kleingartenverein gilt:

  • 1/3 Anbau von Obst und Gemüse
  • 1/3 Zieranpflanzungen
  • 1/3 Erholung


Stadtverband 



Leipziger Umweltschutzverbände



Gartenwetter


Gartenwetter beim Deutschen Wetterdienst (nicht vergessen, das Bundesland und die Wetterstation auszuwählen):